FAQ
Ihre Fragen schnell beantwortet.
Wie funktioniert die Liste?
Du erfasst auf https://help.vdh.de/helfen/ die relevanten Informationen für die Aufnahme von Hunden und ggf. Flüchtlingen.
Auf https://help.vdh.de/ können Flüchtlinge aus der Ukraine passende Unterkünfte suchen. Über die Kontaktformulare erhälst Du dann eine Anfrage, ob Du Hunde und ggf. Flüchtlinge aufnehmen kannst.
Welche Daten werden veröffentlicht?
Wir veröffentlichten nur folgende Daten, um deine Privatsphäre zu schützen:
- PLZ, Ort
- Angaben zur Unterkunft (Anzahl Betreuungsplätze, Größe der Hunde etc.)
- Kontaktdaten – Diese werden über Formulare verschlüsselt, sodass die E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer nicht direkt angezeigt werden.
Wie kann ich mein Angebot ändern oder löschen?
Du möchtest deine Angaben ändern oder dein Angebot löschen? Kontaktiere uns.
Was muss ich beachten, wenn ich Hunde von Flüchtlingen aufnehmen möchte?
- Hast du genügend Zeit, um das/die Tiere in Ruhe aufzunehmen und in seine/ihre neue Umgebung einzugewöhnen?
- Auch viele Tiere sind von der Flucht traumatisiert. Bitte sei dir darüber bewusst, dass es daher zu ängstlichem oder aggressiven Verhalten kommen kann. Einige Tiere sind ggf. nicht stubenrein.
- Bei einigen Tieren ist der Gesundheitsstatus (Impfungen, Parasiten etc.) unklar. Versuche bei der Übergabe entsprechende Informationen und Dokumente (falls vorhanden) zu erhalten. Bitte berücksichtige dies auch für den Kontakt zu anderen Menschen und Tieren. Die Hunde müssen bei ungeklärtem Tollwutimpfstatus in Hausquarantäne, kontaktiere bitte Deinen örtlichen Amtsveterinär
- Unter Umständen kann der Hund/die Hunde nicht alleine bleiben. Kannst du eine Betreuung sicherstellen?
- Wenn du bereits einen Hund im Haushalt hast, suche für die Übergabe deines neuen Schützlings einen neutralen Ort, damit sich die Hunde in Ruhe kennenlernen können und die Verträglichkeit sichergestellt werden kann.
- Ein zusätzliches Tier im Haus verursacht auch Kosten. Kläre vorab, ob diese Kosten übernommen werden oder ob du für die Versorgung aufkommst.
- Tierärztliche Versorgung: Viele Tierärzte behandeln die Tiere von Flüchtlingen kostenlos. Sprich Deinen Tierarzt an, ob er dazu bereit ist. Die Landestierärztekammern haben dazu bereist entsprechende Angebote geschaffen. Weitere Infos: https://www.tieraerzteverband.de/bpt/aktuelles/ukraine-hilfe/index.php
Sind die Hunde aus der Ukraine versichert?
Wir sind im Austausch mit den Versicherungen, um unkomplizierte Lösungen zu finden. Die DEVK, Partner des VDH, hat dazu mitgeteilt:
Ein Kunde mit DEVK-Tierhalterhaftpflicht nimmt Geflüchtete bei sich auf, die einen oder mehrere Hunde haben: In diesem Fall besteht vorläufig beitragsfrei Versicherungsschutz.
Ein Kunde mit DEVK-Tierhalterhaftpflicht übernimmt einen weiteren Hund, z.B. im Rahmen des VDH-Angebots. In diesem Fall besteht vorläufig ebenfalls beitragsfrei Versicherungsschutz.
Reisen mit Hund im Zug ohne Fahrkarte
Mit einem ukrainischen Reisepass/Personalausweis kannst du nach Berlin, Dresden, Nürnberg und München reisen. Du benötigst keinen Fahrschein. Wenn du die Reise fortsetzen möchtest, erhälst du im DB Reisezentrum oder in einer DB-Agentur ein kostenloses Service-Ticket „helpukraine“, gültig in der 2. Klasse, zu deinem gewünschten Ziel. Bitte lege dem Ticketkontrolleur im Reisebüro deinen ukrainischen Personalausweis (Reisepass/Personalausweis) vor.
Vereinfachte Reisebedingungen mit Haustieren aus der Ukraine nach Deutschland
Die Ukraine ist nicht in der Liste der Bestimmungsdrittländer aufgeführt. Daher müssen Heimtiere, die in die Niederlande reisen, die Anforderungen für die Einreise aus nicht aufgelisteten Drittländern erfüllen. Angesichts des erwarteten Ansturms ukrainischer Flüchtlinge schränken Deutschland und andere EU-Länder vorübergehend die Bedingungen für die Einreise von Haustieren ein.
Einreise von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen aus der Ukraine
Der VDH hat sich beim Bundesministerium des Innern und für Heimat dafür eingesetzt, dass diese Hunde ukrainischer Flüchtlinge trotz Einfuhrverbot nach der HundVerbrEinfVO nach Deutschland verbracht werden dürfen. Dies ist laut Bundesministerium zulässig, sofern sich die Hunde mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten. Eine Verlängerung eines vorübergehenden Aufenthalts ist nach §2 Absatz 3 Satz2 zur Vermeidung unbilliger Härten durch die zuständigen Behörden (Ordnungsamt) auf Antrag möglich.